Rechtsprechung
VGH Hessen, 14.09.2005 - 8 FM 4998/04.W |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 52 Abs 2 GKG, § 52 Abs 1 GKG
Studienzulassung: Streitwert im einstweiligen Anordnungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Zulassung zu einem medizinischen Studium nach den jeweiligen Rechtsverhältnissen eines Semesters; Bemessung des Streitwertes in einem einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend die Zulassung zu einem Studium; Antrag auf Teilnahme an einem Losverfahren ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 11.08.2005 - 5 FM 4998/04
- VGH Hessen, 14.09.2005 - 8 FM 4998/04.W
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05
Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung …
Auszug aus VGH Hessen, 14.09.2005 - 8 FM 4998/04
Die Ansicht des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dem Beschluss vom 2. August 2005 - 3 Y 12/05 -, der Streitwert sei auf 1.000,00 EUR festzusetzen, kann der Senat schon deshalb nicht teilen, weil das Begehren des dortigen Antragstellers nach dem zitierten Antrag weiter als eine bloße Teilnahme an einem Losverfahren ging.Im Übrigen legt der Senat bei auf die vorläufige Zulassung zum Studium gerichteten einstweiligen Anordnungsverfahren in ständiger Rechtsprechung den Auffangstreitwert ohne Minderung zugrunde, weil das Eilverfahren die Hauptsache in der Regel vorwegnimmt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. August 2005, a. a. O.).
- BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77
Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung
Auszug aus VGH Hessen, 14.09.2005 - 8 FM 4998/04
Der Auswahlmodus trägt den Zulassungsanspruch weder materiell noch prozessual, sondern dient nur seiner Realisierung (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1980 - 7 C 93.77 - BVerwGE 60, 25 ff., 37). - OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
Auszug aus VGH Hessen, 14.09.2005 - 8 FM 4998/04
Der Senat sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit dem ebenfalls vom Bevollmächtigten der antragstellenden Partei vorgelegten Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Juli 2005 - NC 2 E 86/05 -.
- VGH Hessen, 13.07.2007 - 8 MM 3140/06
Streitwertfestsetzung im einstweiligen Anordnungsverfahren bei Antrag auf …
Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Studienplatzvergabe-Verfahren zuständigen 6. und des nunmehr zuständigen 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist der Auffangstreitwert - früher 8.000,00 DM, dann 4.000,00 EUR und jetzt 5.000,00 EUR (vgl. § 52 Abs. 2 GKG) - zugrunde zu legen, wenn im einstweiligen Anordnungsverfahren die Zulassung für die gesamte Dauer eines Studiums beantragt wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14. September 2005 - 8 FM 4998/04.W - juris, mit weiteren Nachweisen).